Hauptmenü:
Hinweis: Es können 20% der Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die durch Selbstständige erbracht werden, von der Steuer abgezogen werden. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass die haushaltsnahe Dienstleistung durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung des Belegs durch Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmers nachgewiesen werden kann.